Ing. Willy Schaettling GmbH
Kfz-Sachverständigenbüro - Dipl.-Ing. Rainer Schaettling

 Für eine schnelle und sachgemäße Bearbeitung Ihres Unfallschadens benötigte Unterlagen:


  • der Kfz-Schein Ihres Fahrzeuges
  • die Daten des Unfallgegners:

         (Name des Fahrzeughalters, Kfz-Kennzeichen, Unfalldatum)

eventuell:

- die Unfallmitteilung der Polizei

sollte die gegnerische Versicherung noch nicht bekannt sein, wird diese im Zuge der Gutachtenerstellung ermittelt!

- zur Wertermttlung Ihres Fahrzeuges sind Rechnungen über durchgeführte Reparaturmaßnahmen von Vorteil.



De Lorean

 

Info!

Im Rahmen eines unverschuldeten Unfallschadens haben Sie als Unfall-geschädigter grundsätzlich Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die durch das Schadenereignis entstehen. Hierbei ist in der Regel ein versicherungs-unabhängiges neutrales Schaden-Gutachten hilfreich. Die Beauftragung eines Kfz- Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon aus Gründen der Schaden-feststellung und Beweissicherung in Ihrem Interesse.

 

Wichtig!

Die Ihnen entstehenden Kosten - zur Gutachtenerstattung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung

Ihrer Interessen sind Bestandteil der Schadenersatzpositionen. Diese werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Überlassen Sie die Festlegung und Regelung Ihrer Schadenersatzansprüche nicht der gegnerischen Versicherung