30 Jahren Erfahrung
* Unfallgutachten
* Oldtimerbewertung
* Kfz-Bewertung
* Kurzgutachten
* Unfallhilfe
* Wertgutachten
* Nutzungsausfallentschädigung
* Wertminderung
* Restwertermittlung
* Reparaturbestätigung
* Qualitätskontrolle
Info!
Im Rahmen eines unverschuldeten Unfallschadens haben Sie als Unfallgeschädigter grundsätzlich Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die durch das Schadenereignis entstehen. Hierbei ist in der Regel ein versicherungsunabhängiges und neutrales Schaden-Gutachten hilfreich. Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon aus Gründen der Schadenfeststellung und Beweissicherung in Ihrem Interesse.
Überlassen Sie die Festlegung und Regelung Ihrer Schadenersatz-ansprüche nicht der gegnerischen Versicherung!
Wer Schadenersatzpflichtig ist und zahlen muss, der will verständlicherweise dennoch sparen.
Die Ihnen entstehenden Kosten - zur Gutachtenerstattung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Interessen - sind Bestandteil der Schadenersatzpositionen und werden von der gegnerischen Versicherung getragen!
Nutzen Sie die Ihnen rechtlich zustehende Hilfe eines unabhängigen Gutachters und / oder eines Rechtsanwaltes bei der Festlegung und Durchsetzung Ihrer Schadenansprüche.