Unfallgutachten Oldtimerbewertung Kfz-Bewertung Kurzgutachten Unfallhilfe Wertgutachten
Nutzungsausfallentschädigung Wertminderung Restwertermittlung Reparaturbestätigung Qualitätskontrolle
Im Rahmen eines unverschuldeten Schadens haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch
auf Erstattung aller Kosten, die durch das Schadenereignis entstehen.
Hierbei ist in der Regel ein versicherungsunabhängiges und neutrales Schaden-Gutachten hilfreich.
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon aus Gründen der Schadenfeststellung und Beweissicherung in Ihrem Interesse.
Die Ihnen entstehenden Kosten zur Gutachtenerstattung und die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, zur Durchsetzung Ihrer Interessen, sind Bestandteil der Schadenersatzpositionen. Diese werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
wir beraten Sie unverbindlich
(Name des Fahrzeughalters, Kfz-Kennzeichen, Unfalldatum)